Anmeldung
Voraussetzungen
Dokumente
Bei der Anmeldung sind folgende Dokumente verbindlich mitzubringen:
Formulare
Das Anmeldeformular zum Download:
Anmeldeformular
Datenschutzerklärung:
Einwilligung Studierende
Ein kurzer Überblick:
Info-Überblick zur Anmeldung
Mindestalter
Die Studierenden müssen im Kalenderjahr des Eintritts das 17. Lebensjahr vollenden.
Der Unterricht ist auf erwachsene Studierende abgestimmt.
Vorausgesetzter Schulabschluss
Für den Einstieg in das erste Semester ist ein positiver Abschluss einer 8. Schulstufe, z.B. Mittelschule oder AHS nötig.
Anrechnung von Vorkenntnissen
Vorkenntnisse, die durch Zeugnisse anderer höherer Schulen nachgewiesen werden, berechtigen zum Einstieg in ein höheres Semester.
Ohne die Vorlage der entsprechenden Zeugnisse kann diese „Einstufung“ nicht erfolgen. Die genaue Anrechnung wird beim Erstgespräch mit der Direktorin oder dem Einstufungsteam festgelegt.
Außerordentliche Studierende
Interessent:innen mit ausländischem Zeugnis ohne (positive) Deutschnote werden als „außerordentliche Studierende“ aufgenommen.
Innerhalb eines Schuljahres kann das Fach Deutsch (B1) bei einer Kommission externistisch oder ab dem Wintersemester 2024 auch schulintern nachgeholt werden. Danach kann die Aufnahme als „ordentlicher Studierender“ erfolgen.
Der Studienkoordinator – persönliche Betreuung
Mit Beginn des ersten Semesters an unserer Schule wird allen Studierenden eine Lehrperson zugeteilt, die sich um den Studienverlauf kümmert.
Sie begleitet ihre Studierenden beim Buchen der Module und steht in der Sprechstunde oder per Mail als Ansprechpartner:in zur Verfügung.
Diese Lehrkraft ist der persönliche „Studienkoordinator“, kurz STUKO.
Nacht der offenen Tür
Die „Nacht der offenen Tür“ bietet einen Einblick in unsere Schulgemeinschaft und die Möglichkeit zu Gesprächen mit Lehrenden und Studierenden.
Nächste Nacht der offenen Tür: ___Juli 2025, 19:30 im Festsaal
Keine Kosten
Als öffentliche Schule bieten wir den gesamten Unterricht, sämtliche Prüfungen und Schulbücher kostenlos an.
Für Skripten und Kopien kommen die Studierenden selbst auf.
Berufstätige Studierende können öffentliche Förderungen in Anspruch nehmen.