foerderungen

Bildungskarenz

Unter Bildungskarenz versteht man eine Arbeitspause von 2 – 12 Monaten zwecks Weiterbildung.

Das Arbeitsverhältnis wird dabei aufrechterhalten.
Das Weiterbildungsgeld entspricht dem Arbeitslosengeld.
Beim Besuch einer Abendschule gelten die geforderten Wochenstunden als „erfüllt“.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.ooe.arbeiterkammer.at
Beratung / Bildung / Aus- und Weiterbildung für Erwachsene / Bildungsförderungen
Link zur AK

Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2014